der Promocura GmbH / Evertising Studios
Mühlgasse 3, 97230 Estenfeld
(nachfolgend „Evertising Studios“ oder „Promocura GmbH“ genannt)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Promocura GmbH / Evertising Studios erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen Evertising Studios und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“) über die angebotenen Leistungen.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Evertising Studios ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn Evertising Studios auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter enthält, liegt darin keine Zustimmung zu deren Geltung.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) werden keine Leistungen erbracht.
§ 2 Leistungen und Mitwirkung des Kunden
(1) Evertising Studios bietet Leistungen in den Bereichen Marketing, Performance Marketing, Marketing-Automation, CRM-Implementierung, Prozessdigitalisierung, Social-Media-Marketing, Funnel-Strategie, Beratung, Content-Erstellung sowie angrenzende Agentur- und Systemdienstleistungen an. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Evertising Studios keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung notwendigen Mitwirkungshandlungen fristgerecht und vollständig vorzunehmen. Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkungen und verhindert dadurch die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch von Evertising Studios unberührt.
(3) Evertising Studios bestimmt Art, Weise, Ort und Zeit der Leistungserbringung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Leistungserbringung onlinebasiert.
(4) Evertising Studios ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungen Dritter, Subunternehmer oder Partnerunternehmen zu bedienen.
(5) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die technischen Voraussetzungen (Zugänge, Berechtigungen, Systeme, Schnittstellen etc.) für die Leistungserbringung erfüllt sind.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss kann schriftlich, online, in Textform oder fernmündlich erfolgen. Auch digitale Abschlüsse über Plattformen wie CopeCart, Ablify (vormals Elopage), PandaDoc, Stripe Checkout oder vergleichbare Systeme sind rechtsverbindlich.
(2) Eine vom Kunden gewünschte Auftragsbestätigung ist informativ und nicht Voraussetzung für den Vertragsschluss.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsdienstleister
(1) Alle Preisangaben von Evertising Studios sind verbindlich und verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Betrag auf einem Konto von Evertising Studios oder einem beauftragten Zahlungsdienstleister eingegangen ist.
(3) Zahlungen können per Banküberweisung, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder über Zahlungsdienstleister wie Mollie, Stripe, Ablify, CopeCart oder gleichwertige Systeme erfolgen.
(4) Bei Nutzung externer Zahlungsdienstleister gelten deren jeweilige Geschäfts- und Datenschutzbedingungen.
(5) Rücklastschriften, Rückbuchungen oder Zahlungsausfälle, die durch fehlerhafte Angaben oder unzureichende Kontodeckung verursacht werden, gehen zulasten des Kunden.
(6) Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Erfolgt keine Kündigung spätestens vier Wochen vor Laufzeitende, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Mindestlaufzeit.
(2) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(4) Kündigt der Kunde vorzeitig aus eigenem Entschluss, bleibt die vereinbarte Vergütung vollständig geschuldet.
§ 6 Referenzen und Nutzungsrechte
(1) Evertising Studios ist berechtigt, den Kunden (Name, Logo, Branche) zeitlich unbegrenzt als Referenzkunden auf Webseiten, Präsentationen, Angeboten und in Social-Media-Kanälen zu benennen, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
(2) Sämtliche von Evertising Studios erstellten oder bereitgestellten Inhalte, insbesondere
– Werbetexte (Copy),
– Creatives (Grafiken, Videos, Anzeigenmotive),
– Kampagnen- und Funnel-Strukturen,
– Anzeigen-Setups, Skripte, Templates,
– Automations-, System- und Prozesslogiken,
unterliegen dem Urheber- und Leistungsschutzrecht von Evertising Studios.
(3) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den in Absatz (2) genannten Inhalten. Ein Übergang weitergehender oder dauerhafter Nutzungsrechte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(4) Mit Beendigung des Vertrags – gleich aus welchem Grund – erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an sämtlichen in Absatz (2) genannten Inhalten automatisch.
Der Kunde ist verpflichtet, diese Inhalte ab Vertragsende unverzüglich nicht weiter zu verwenden, zu deaktivieren oder offline zu nehmen und auf Verlangen von Evertising Studios zu löschen.
(5) Eine Nutzung nach Vertragsende – insbesondere die Weiterverwendung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Nachbildung oder Weitergabe an Dritte – ist unzulässig, auch wenn Inhalte in abgewandelter, angepasster oder abgeleiteter Form genutzt werden.
§ 7 Verzug / Leistungsverweigerung
(1) Die Leistungserbringung beginnt nicht, bevor der Rechnungsbetrag vollständig eingegangen ist.
(2) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Evertising Studios berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Begleichung auszusetzen.
(3) Bei Ratenzahlungsvereinbarungen kann bei Verzug von zwei aufeinanderfolgenden Raten der gesamte Restbetrag sofort fällig gestellt werden.
§ 8 Leistungserbringung und Plattformen
(1) Evertising Studios erbringt die Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
(2) Verzögerungen oder Leistungshindernisse aus der Sphäre des Kunden lassen den Vergütungsanspruch unberührt.
(3) Evertising Studios haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen oder Ausfälle von Drittplattformen (z. B. Meta™, Google™, LinkedIn™).
(4) Werbebudgets werden grundsätzlich vom Kunden selbst getragen.
§ 9 Verhalten und Kommunikation
(1) Der Kunde verpflichtet sich zu sachlichem, respektvollem und kooperativem Verhalten.
(2) Bei grob störendem oder rufschädigendem Verhalten kann Evertising Studios den Vertrag nach Abmahnung außerordentlich kündigen. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
§ 10 Haftung
(1) Evertising Studios haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Kunde sichert zu, personenbezogene Daten nur unter Einhaltung der DSGVO zu übermitteln.
(2) Sofern erforderlich, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Promocura GmbH / Evertising Studios.
AGB-Stand: 15. Januar 2026
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