Das BFSG gilt, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Mehr als 10 Mitarbeitende
Mehr als 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme
Ihre Website bietet digitale Funktionen wie:
Kontaktformular
Terminbuchung
Chat oder Kundenlogin
Online-Shop oder Buchungssystem
Downloadbereich (z. B. PDFs)
➡ Auch klassische Betriebe wie Praxen, Handwerksunternehmen, Hotels oder Agenturen fallen darunter – oft, ohne es zu wissen.
Wenn Ihre Website mehr ist als eine digitale Visitenkarte, sind Sie sehr wahrscheinlich betroffen.