Bußgeld oder Barrierefreiheit?
Seit dem 28. Juni 2025 sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Fehlende Umsetzung kann mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet werden.
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Ihre Pflichten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Nicht‒Wissen‒kann‒teuer‒werden Seit dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft.
Es verpflichtet Unternehmen, ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – damit Menschen mit Einschränkungen gleichberechtigt darauf zugreifen können. Wer nicht handelt, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 €.
Verpflichtend für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden, über 2 Mio. € Bilanzsumme oder über 2 Mio. € Jahresumsatz
Websites mit z.B. Kontaktformular, Buchung oder Chat
Seit 28. Juni 2025 gesetzlich vorgeschrieben
Bußgeld bis 100.000  €
Ihr Weg zur Barrierefreiheit
1
Kostenfreie Erstprüfung deiner Website
Wir analysieren, ob Ihre Website vom BFSG betroffen ist, welche Anforderungen gelten und wo konkrete Risiken bestehen. Sie erhalten eine klare Ersteinschätzung – kostenlos und unverbindlich.
2
Technische & inhaltliche Anpassung
Wir überprüfen, ob Ihre Website unter die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fällt, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten und an welchen Stellen potenzielle Risiken bestehen. Sie erhalten eine strukturierte Ersteinschätzung – kostenfrei und unverbindlich.
3
Dokumentierter Abschluss
Zum Abschluss erhalten Sie eine strukturierte Übersicht der umgesetzten Maßnahmen – inklusive Handlungsempfehlungen und eines Berichts, der Sie bei internen Nachweisen oder zukünftigen Prüfungen unterstützt.
FAQ
Ist Ihr Unternehmen vom BFSG betroffen?
Das BFSG gilt, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Mehr als 10 Mitarbeitende
Mehr als 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme
Ihre Website bietet digitale Funktionen wie:
Kontaktformular Terminbuchung Chat oder Kundenlogin Online-Shop oder Buchungssystem Downloadbereich (z. B. PDFs)
➡ Auch klassische Betriebe wie Praxen, Handwerksunternehmen, Hotels oder Agenturen fallen darunter – oft, ohne es zu wissen.
Wenn Ihre Website mehr ist als eine digitale Visitenkarte, sind Sie sehr wahrscheinlich betroffen.
Meine Website ist doch modern – reicht das nicht aus?
Eine moderne Website ist nicht automatisch barrierefrei.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fordert die Einhaltung klar definierter Standards – insbesondere nach WCAG 2.1.
Dazu zählen unter anderem:
- ausreichende Kontraste - strukturierte Überschriften - barrierefreie Formulare - Alternativtexte für Bilder - Bedienbarkeit ohne Maus
Selbst technisch aktuelle Websites erfüllen diese Anforderungen oft nicht vollständig.
Eine Prüfung lohnt sich – auch, wenn Ihre Seite neu oder modern gestaltet ist.
Welche Frist muss ich einhalten?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt müssen betroffene Unternehmen ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei gestalten.
Es handelt sich um eine gesetzlich festgelegte Frist – wer bis dahin nicht handelt, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro (§ 24 Abs. 2 BFSG).
Wir empfehlen, die notwendigen Maßnahmen frühzeitig einzuleiten, da die Umsetzung je nach Ausgangslage Zeit in Anspruch nehmen kann.
Wie schnell erhalte ich Ergebnisse?
Nach Eingang Ihrer Angaben erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden eine erste Einschätzung.
Diese enthält eine Übersicht der potenziellen Handlungsfelder sowie Empfehlungen für die nächsten Schritte.
Je nach Umfang und Ausgangssituation kann die anschließende Umsetzung individuell abgestimmt werden.
Unser Ziel ist eine zügige, strukturierte und nachvollziehbare Bearbeitung.
Wie läuft der Website-Check ab?
Sie übermitteln uns Ihre Website-Adresse sowie einige grundlegende Angaben zu Ihrem Unternehmen.
1. Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen unter das BFSG fällt und welche Anforderungen für Ihre Website gelten.
2. Anschließend analysieren wir technische und inhaltliche Barrieren, z. B. in Bezug auf Struktur, Bedienbarkeit und Zugänglichkeit.
3. Sie erhalten eine strukturierte Ersteinschätzung, inklusive Handlungsempfehlungen und einer Einschätzung des Handlungsbedarfs.
Der Check ist für Sie kostenfrei und unverbindlich – eine ideale Grundlage für die weiteren Schritte.
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Unternehmen, die den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht nachkommen, riskieren Bußgelder von bis zu 100.000 Euro (§ 24 Abs. 2 BFSG).
Darüber hinaus können folgende Konsequenzen entstehen:
- Abmahnungen durch Wettbewerber oder Interessensverbände - Imageverlust durch öffentlich kritisierte Barrieren - Ausschluss bei öffentlichen Ausschreibungen oder Kooperationen Eine rechtzeitige Prüfung und Vorbereitung ist daher dringend zu empfehlen.
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